Ja, das ist möglich – vorausgesetzt, dass unsere Legal Entity Management-Lösung Ihre historischen Daten enthält. Sie können einfach das gewünschte Datum auswählen und entweder die gesamte Organisation oder eine gefilterte Auswahl anzeigen lassen. Das aktualisierte Diagramm zeigt dann die historische Organisationsstruktur, entweder in ihrer Gesamtheit oder basierend auf den von Ihnen festgelegten Filterkriterien.
Unsere Kunden erwarten ein hohes Maß an Flexibilität – das gilt auch für das Berechtigungsmanagement. Wir sind es gewohnt, mit großen und komplexen Organisationen zu arbeiten und unser Zugriffsmanagement bietet Ihnen die notwendige Flexibilität. Für jede Sektion können Sie definieren, ob sie für Super-Admins, Group Reporter, generische Nutzer oder Betrachter sichtbar ist und welche Aktionen die jeweiligen Benutzer ausführen dürfen. Grundsätzlich bieten wir eine Matrixstruktur, die ein Höchstmaß an Flexibilität ermöglicht.
Ja, all diese Technologien werden unterstützt und können auf Wunsch bereitgestellt werden.
Ja, der Datenaustausch mit anderen SaaS-Lösungen, Intranet-Systemen und ähnlichen Plattformen ist möglich. Gerne besprechen wir mit Ihnen die verfügbaren Optionen.
Ja, Aunetic ist ISO 27001 zertifiziert.
Unsere Software ist eine SaaS-Lösung und ist schnell einsatzbereit. Wir unterstützen Sie bei der Datenmigration, indem wir bestehende Daten importieren. Wenn alle relevanten Daten verfügbar sind, können Sie innerhalb kürzester Zeit starten.
Nein, wir übernehmen die komplette Einrichtung der Plattform. Ihre IT-Ressourcen werden nicht beansprucht.
Ihre Daten werden sicher in der EU gespeichert: Primärer Serverstandort: Amsterdam Backup: Irland
Ja, auf Wunsch können wir eine API-Schnittstelle entwickeln, um eine nahtlose Integration mit Ihrem ERP-System zu ermöglichen.
Ja, wir bieten Ihnen eine vorkonfigurierte Datenstruktur, die Sie individuell anpassen können, um die spezifischen Anforderungen Ihrer Unternehmensgruppe zu erfüllen.
Ja, das CbCr-Modul kann als eigenständige Lösung verwendet werden, wobei alle erforderlichen Unternehmensinformationen bereitgestellt werden. Durch die Kombination mit unserer Legal Entity Management-Lösung lässt sich für Sie zusätzlich Zeit sparen.
Ja, mehrere Datenpunkte aus der CbCR-Berechnung stehen sofort für die Berechnung im Rahmen von Pillar 2 zur Verfügung, wodurch doppelte Dateneingaben vermieden werden. Zusammen mit unserem Pillar 2-Modul können für die Berechnung relevante Daten direkt in die CbCR-Datenerfassung integriert werden, was den gesamten Prozess für Sie noch effizienter gestaltet.
Ja, je nach Präferenz Ihrer Organisation können die CbCR-Daten über eine Excel-Vorlage hochgeladen werden, falls dies dem standardmäßigen Datenerfassungsprozess vorgezogen wird. Zudem besteht die Möglichkeit, die CbCR-Daten direkt aus dem System nach Excel zu exportieren – eine Funktion, die in den meisten unserer Tax & Legal-Modulen verfügbar ist.
Die DAC6-Richtlinie erfordert eine obligatorische Meldung innerhalb von 30 Tagen, nachdem ein meldepflichtiges grenzüberschreitende Steuergestaltungen abgeschlossen wurde. Dies gilt, wenn mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind oder ein EU-Mitgliedstaat und ein oder mehrere Drittstaaten (außerhalb der EU) betroffen sind. Ebenso muss eine Meldung erfolgen, wenn der erste Schritt bei der Umsetzung eines solchen Steuergestaltung abgeschlossen wurde. Unsere Lösung ermöglicht es Ihnen, grenzüberschreitende Arrangements rechtzeitig zu melden. Dank der Integration mit der Aunetic Legal Entity Management-Lösung (separat lizenziert) haben Sie die erforderlichen Daten bereits zur Hand, was Ihnen wertvolle Zeit bei der Meldung spart.
Ja, in unserer Lösung finden Sie eine Übersicht der neuesten lokalen Steuergesetze, einschließlich der Information, wann diese zuletzt aktualisiert wurde. So stellen wir sicher, dass Sie immer mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben arbeiten.
Ja, das MDR-Modul kann als eigenständige SaaS-Lösung verwendet werden. Durch die Kombination mit einer aktiven Lizenz der Aunetic Legal Entity Management-Lösung lässt sich zusätzlich Zeit sparen.
Unsere MDR / DAC6-Lösung bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Excel-Vorlage herunterzuladen, diese auszufüllen und sie anschließend für die weitere Berichterstattung hochzuladen. Alternativ können fehlende Datenpunkte direkt über unsere Lösung erfasst werden. Sie können mehrere Meldungen auf Konzern-Ebene bearbeiten und den Fortschritt in Echtzeit überwachen, sodass der gesamte Prozess transparent und effizient bleibt.
Ja, die Daten fließen nahtlos zwischen den Modulen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, aber wir empfehlen es. Eine gepflegte und aktuelle Datenbasis schafft eine solide Grundlage, da Ihre rechtlichen Einheiten das zentrale Element Ihrer Unternehmensstruktur sind.
Ja, wir teilen gerne bewährte Vorgehensweisen, die wir über Jahre hinweg mit unseren Kunden entwickelt haben. Zudem bieten wir Beratung zur optimalen Systemunterstützung und Einrichtung an.
Das Risikomodul versendet automatisch E-Mails an die zuständigen Fach-Personen z. B. zu steuerlichen Risiken. Diese Personen melden die identifizierten Risiken in einem vordefinierten Formular
Nein, Sie können nur die Risiken für die Ihnen zugewiesenen Einheiten einsehen, beispielsweise für ein bestimmtes Land oder eine Region. Der Prüfer hat jedoch uneingeschränkten Zugriff auf alle Risiken.
Ja, unser System hebt alle Änderungen in den Risiken für Sie hervor und stellt Vergleichsberichte zur Verfügung.
Unser System erfordert eine Freigabe (Sign-off) durch die verantwortlichen Personen für die Risikomeldung. Dies gewährleistet eine klare Governance-Struktur.
Ja. Aunetic entwickelt und vertreibt auch Softwarelösungen in den Bereichen Steuern & Recht sowie Compliance.
Ja. Aunetic Internal Audit (ehemals audimex) ist hochgradig konfigurierbar. Die Software bietet umfangreiche Anpassungsoptionen, sodass Sie die Lösung ganz nach Ihrer spezifischen Audit-Methodik, Genehmigungsprozessen und Berichtstrukturen gestalten können. Zudem ermöglicht individuelle Programmierung eine weitergehende Anpassung der Software, um Ihre spezifischen Anforderungen zu erfüllen.
Wir bieten unseren Kunden Support über ein Ticket-System, E-Mail und eine Hotline an, die an allen Werktagen von 9 bis 17 Uhr erreichbar sind.
Unsere Softwarelösungen werden standardmäßig als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Ihre Daten werden in einem sicheren, performanten und zertifizierten Rechenzentrum am Internetknoten in Frankfurt am Main in Deutschland gespeichert. Unseren Rechenzentrumspartner nutzen wir als Co-Location, d.h. die IT-Hardware gehört uns und wir benutzen lediglich die Facility-Dienstleistungen des Rechenzentrums (Stromversorgung, Kühlung, Brandschutz, Videoüberwachung, etc.) Unsere SaaS Service Level erfüllen damit höchste Datenschutz- und Informationssicherheitsstandards. Wir sind gemäß DSGVO der einzige Auftragsverarbeiter, und der IT-Betrieb wird ausschließlich von unserem geschulten IT-Personal überwacht.
Die Aunetic Germany GmbH ist nach ISO 27001 und TISAX zertifiziert. Unser Rechenzentrumspartner in Frankfurt erfüllt ebenfalls international anerkannte Standards, darunter: ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) ISO/IEC 27001:2013 (IT-Sicherheit) ISO 14001 (Umweltmanagement) ISAE 3402 Type 2 PCI-DSS
Die Kostenstruktur unserer SaaS-Lösung ist einfach und transparent: Jährliche SaaS-Gebühr: Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Revisoren und beinhaltet die Softwarelizenz für jeden aktiven Nutzer. Geprüfte können kostenlos und unbegrenzt eingebunden werden. Einmalige Einrichtungskosten: Diese umfassen die Initialisierung der SaaS-Umgebung sowie die Durchführung des Implementierungsprojekts. Die Dauer und der Aufwand des Projekts hängen von Ihren spezifischen Anforderungen ab.
Diese Lösung ist ideal für Unternehmen mit verteilten Standorten – wie etwa Einzelhandelsketten, Franchisesysteme oder Unternehmen mit mehreren Filialen –, die standardisierte, effiziente und skalierbare Audit-Prozesse benötigen.
Automatisierte Prozesse – von der Zuweisung der Checklisten über das Kampagnenmanagement bis hin zur Berichterstellung – tragen dazu bei, die Bearbeitungszeit von Audits um bis zu 20–30 % zu verkürzen, wodurch Audits schneller, strukturierter und ressourcenschonender werden.
Ja. Die Lösung verwendet eine intelligente Checklistenlogik mit standardisierten Fragen, die eine konsistente Datenerhebung und Vergleichbarkeit über Regionen, Abteilungen oder Audit-Arten hinweg gewährleisten.
Auditoren können Audits direkt vor Ort durchführen, Bilder und Daten anhängen und auch ohne stabile Internetverbindung offline arbeiten. Die App sorgt für vollständige Flexibilität und eine bedarfsgerechte Synchronisation mit der zentralen Plattform.
Ihre Daten und Backups werden in der Schweiz gehostet und gespeichert. Jeder unserer Kunden hat seine eigene isolierte Instanz. Die Daten werden im Ruhezustand und während der Übertragung mit kundenspezifischen Verschlüsselungscodes geschützt.
In der Regel benötigen wir mindestens 3 User. Wenden Sie sich jedoch gerne an uns, wenn Ihre Situation hiervon abweicht – wir finden eine Lösung!
Unsere Governmental Affairs Lösung ist unkompliziert und benutzerfreundlich. Wir möchten, dass Sie so schnell wie möglich startklar und unabhängig sind. Für die Einrichtung und eine erste Schulung benötigen wir in der Regel drei bis vier Stunden.
Ja. Die Governmental Affairs Lösung kann in andere von Aunetic Module, wie z. B. Internal Audit und Compliance, integriert werden. Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse!
Unsere Lösung ist darauf ausgelegt, sich flexibel an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens anzupassen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in unterschiedlichen Branchen bieten wir Ihnen während der Implementierungsphase wertvolle Einblicke, um einen maßgeschneiderten Workflow zu schaffen, der optimal zu Ihren Prozessen passt.
Ihre Daten und Backups werden sicher in der Schweiz gehostet. Jedem Kunden wird eine eigene, isolierte Instanz zugewiesen. Die Daten bleiben sowohl im Ruhezustand als auch bei der Übertragung mit kundenspezifischen Verschlüsselungscodes geschützt.
Wir empfehlen in der Regel mindestens drei User. Wenn Sie jedoch andere Anforderungen haben, wenden Sie sich gerne an uns - Wir finden eine passende Lösung.
Unsere Plattform ist so konzipiert, dass sie intuitiv und benutzerfreundlich ist und eine reibungslose Einführung ermöglicht. Unser Ziel ist es, dass Sie so schnell wie möglich völlig unabhängig sind. Normalerweise dauern die Einrichtung und die erste Schulung etwa 3-4 Stunden.
Ja, unser Tool lässt sich nahtlos mit anderen Aunetic-Modulen verbinden, einschließlich Auditing und Compliance. Wenn Sie mehr über die Integrationsmöglichkeiten erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Auf jeden Fall! Das Tool ist so konzipiert, dass es sich an Ihre spezifischen Prozesse anpasst. Dank unserer umfassenden Erfahrung in verschiedenen Branchen bieten wir Ihnen während der Einführungsphase wertvolle Einblicke, um Sie bei der Implementierung eines optimierten, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Workflows zu unterstützen.
Ja, unsere Plattform ist flexibel und lässt sich problemlos in Ihre internen Arbeitsabläufe integrieren. Sie bietet zahlreiche Anpassungsoptionen, um sie auf Ihre spezifische Audit-Methodologie, Genehmigungsprozesse und Reporting-Strukturen abzustimmen.
Die Plattform automatisiert Compliance-Prozesse und bietet Echtzeit-Transparenz über Compliance-Aktivitäten. So können Audit-Teams Vorschriften überwachen, überprüfen und sich schnell an sich ändernde Anforderungen anpassen – ganz ohne Unterbrechungen im Geschäftsbetrieb.
Durch interaktive Dashboards und erweiterte Reporting-Funktionen, die Echtzeit-Einblicke in Compliance-Daten ermöglichen. Dies gewährleistet eine kontinuierliche Sichtbarkeit des Status von Compliance-Maßnahmen und bietet vollständige Kontrolle sowie Transparenz über die laufenden Aktivitäten.
Ja, wir entwickeln und bieten auch Software in den Bereichen Tax & Legal Management sowie verschiedene Compliance-Tools wie GDPR- und Whistleblower-Management an.
Ja, auf der Meldeplattform hat die hinweisgebende Person die Möglichkeit, eine Meldung telefonisch abzugeben – entweder durch eine Sprachaufzeichnung oder durch die Buchung eines Gesprächs mit dem Empfänger. Derzeit bieten wir diesen Service ausschließlich für unsere schwedischen Kunden an, arbeiten jedoch daran, ihn auf ganz Europa auszuweiten.
Ja, wir verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich DSGVO und Datenschutz und stellen sicher, dass das Whistleblower-System den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sie können selbst als Empfänger fungieren oder eine autorisierte Person innerhalb Ihrer Organisation mit der Bearbeitung der eingehenden Fälle beauftragen.
Ja, beim Erstellen einer Meldung können Dateien wie Bilder oder Videos hochgeladen werden. Hinweisgebende Personen haben zudem die Möglichkeit, ihre Meldung nachträglich zu ergänzen, indem sie sich mit ihrer individuellen ID und ihrem Passwort einloggen und zusätzliche Dateien hochladen.
Ja, es ist möglich, vollständig anonym zu bleiben. Die hinweisgebende Person erhält eine eindeutige ID und ein Passwort, um den Fall zu verfolgen und beispielsweise weitere Informationen hinzuzufügen. Die hinweisgebende Person kann auch entscheiden, ihren Namen anzugeben, wenn sie nicht anonym bleiben möchte.
Standardmäßig lässt es sich mit dem Firmenlogo und den Unternehmensfarben individualisieren
Nachdem der Bericht erstellt wurde, erhält die meldende Person eine eindeutige ID und ein Passwort, um sich sicher anzumelden und ihren Bericht zu verfolgen oder weitere Fragen des Empfängers zu beantworten. Sie können bei Bedarf auch zusätzliche Informationen hinzufügen.
Wenn Sie unser Hinweisgebersystem nutzen, erhalten Sie ein Startpaket mit Informationsmaterialien und Vorlagen, um die betroffenen Personen darüber zu informieren, wie sie Verstöße melden können
Alle Aktionen im System werden protokolliert. Wird beispielsweise ein Fall gelöscht, ist im Protokoll ersichtlich, wann und von wem dies geschehen ist
Ja. Das System bietet verschiedene Berechtigungsstufen und ermöglicht es beispielsweise, Nutzern nur Lesezugriff zu gewähren, ohne Bearbeitungsrechte.
Das System ist standardmäßig in Schwedisch und Englisch verfügbar, weitere Sprachen stehen als Option zur Verfügung. Wir entwickeln die Lösung kontinuierlich weiter, um den sprachlichen Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden.
Sie können Auswertungen darüber erhalten, wie viele Berichte erstellt wurden, wie viele davon tatsächlich Hinweisgebermeldungen sind und welche Art von Fall sie zugeordnet werden (z. B. Fehlverhalten, Bestechung, Positionsmissbrauch).
Alle Daten werden in schwedischen Rechenzentren gespeichert.
Personenbezogene Daten sollen so weit wie möglich auch außerhalb der Union geschützt werden. Daher umfasst das Gesetz alle Verarbeitungen personenbezogener Daten von EU-Bürgern, unabhängig davon, ob das Unternehmen oder die Organisation, die die Verarbeitung durchführt, innerhalb oder außerhalb der EU ansässig ist. Ein E-Commerce-Unternehmen in China, das Kunden aus der EU ansprechen möchte, unterliegt der DSGVO genauso wie ein Unternehmen in Schweden.
Die für personenbezogene Daten verantwortliche Person ist verpflichtet, jede Datenschutzverletzung innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden – in Schweden ist dies die schwedische Datenschutzaufsichtsbehörde (Integritetsskyddsmyndigheten, IMY). Eine Ausnahme von dieser Pflicht besteht nur, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Datenschutzverletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt. Die Entscheidung, keine Meldung vorzunehmen, muss dokumentiert werden, falls es zu einer Prüfung kommt.
Als Unternehmen müssen Sie die in der DSGVO festgelegten Anforderungen erfüllen. Das bedeutet unter anderem, die allgemeinen Grundsätze einzuhalten, sicherzustellen, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgt, und die betroffenen Personen darüber zu informieren, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Bei einem Verstoß gegen die DSGVO kann eine hohe Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe wird von Fall zu Fall bewertet, das Maximum liegt jedoch bei 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Damit sollen auch große internationale Konzerne zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet werden.
Eines der Grundrechte der betroffenen Personen ist das Recht, ihre Daten löschen zu lassen, oder anders gesagt, das Recht, „vergessen“ zu werden. Wenn eine betroffene Person die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangt, lautet die Hauptregel, dass man diese löschen muss. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Daten nicht gelöscht werden dürfen. Diese Ausnahmen gelten häufig, wenn der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten eine Behörde ist oder eine Aufgabe im öffentlichen Interesse erfüllt. Unter anderem kann man die Löschung der Daten verweigern, wenn dies notwendig ist, um andere wichtige Rechte zu wahren, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung oder Information, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen oder um rechtliche Ansprüche zu begründen, geltend zu machen oder zu verteidigen. Unabhängig davon, ob man die Daten löscht oder einen Grund hat, sie zu behalten, muss man der betroffenen Person ohne unangemessene Verzögerung antworten, d. h. spätestens einen Monat, nachdem die Anfrage erhalten wurde..
Datenverarbeitung umfasst im Grunde alles, was mit personenbezogenen Daten gemacht werden kann. Dies könnte zum Beispiel das Sammeln, Speichern, Übertragen, Löschen oder Drucken der Daten sein.
Die DSGVO nennt zwei Situationen, in denen ein Vertrag zur Datenverarbeitung abgeschlossen werden muss. Die erste Situation betrifft den Fall, wenn ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für den Verantwortlichen verarbeitet. Die zweite Situation betrifft den Fall, wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, eine bestimmte Verarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen durchzuführen. In beiden Fällen muss ein verbindlicher Vertrag zur Datenverarbeitung abgeschlossen werden.
Ein Auftragsverarbeiter ist die Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Dies kann zum Beispiel ein Anbieter eines Cloud-Dienstes oder eine externe IT-Support-Funktion sein.
Die Zustimmung ist eine häufig genutzte rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen. Wichtig ist jedoch, dass diese Zustimmung gültig ist. Das bedeutet, dass die Zustimmungserklärung klar und verständlich formuliert sein muss, ohne in anderen Informationen verborgen zu werden. Sie muss in einer Sprache verfasst sein, die auf die Person zugeschnitten ist, die ihre Zustimmung geben soll. Zudem muss es genauso einfach sein, die Zustimmung später zu widerrufen.
Die DSGVO steht für die Datenschutz-Grundverordnung. Sie wurde von der EU erlassen und trat 2018 in Kraft. Ziel der DSGVO ist es, den Schutz der personenbezogenen Daten der EU-Bürger zu stärken. Dies bedeutet unter anderem, dass die vorherige EU-Richtlinie, die durch das schwedische Gesetz PUL umgesetzt wurde, nicht mehr gilt. Da eine EU-Verordnung in allen EU-Ländern direkt anwendbar ist, muss sie nicht durch nationales Recht umgesetzt werden.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die verwendet werden können, um eine lebende Person zu identifizieren. Zum Beispiel die Sozialversicherungsnummer, Adresse, Name oder Kontonummer. Auch mehrere Daten in Kombination, die einzeln nicht ausreichen, um eine Person zu identifizieren, gelten als personenbezogene Daten.
Sensible personenbezogene Daten, auch als besondere Kategorien personenbezogener Daten bezeichnet, sind Informationen von besonders sensibler Natur. Dazu zählen Daten, die die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen sowie die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft offenbaren. Ebenso fallen genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifikation einer Person, Gesundheitsdaten sowie Informationen über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung darunter. Gesundheitsdaten können z. B. Krankmeldungen, Arztbesuche oder Schwangerschaftsinformationen umfassen. Die Verarbeitung dieser Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine Ausnahme gilt (z.B., wenn ein anderes Gesetz, wie das Arbeitsrecht, dies vorschreibt).
Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen die DSGVO einhalten. Sie gilt für Unternehmen, Vereine, Organisationen, Behörden und (in einigen Fällen) natürliche Personen.
Eine Datenschutzverletzung bedeutet einen Sicherheitsverstoß, der zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen muss auf einer der rechtlichen Grundlagen beruhen. Ohne eine rechtliche Grundlage ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht rechtmäßig. Die sechs rechtlichen Grundlagen sind: Vertrag mit der betroffenen Person, rechtliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse, Schutz lebenswichtiger Interessen, Aufgabe im öffentlichen Interesse oder bei der Ausübung öffentlicher Befugnisse und Einwilligung.
Die für personenbezogene Daten verantwortliche Person ist diejenige, die entscheidet, dass Daten gesammelt werden sollen und zu welchem Zweck sie verwendet werden. In der Regel handelt es sich um ein Unternehmen oder eine Organisation, es kann aber in einigen Fällen auch eine Einzelperson sein. Die für personenbezogene Daten verantwortliche Person wird als Verantwortlicher bezeichnet.
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine benannte Person, entweder intern oder extern, die über umfassende Kenntnisse der DSGVO verfügt und als Ansprechpartner sowohl für die Datenschutzaufsichtsbehörde als auch für die betroffenen Personen fungiert, deren Daten verarbeitet werden.
Ja, wenn eine Person oder ein Unternehmen früher gelistet war, erhalten Sie ein Suchergebnis mit dem Vermerk "inaktiv". Um Details zum Zeitraum zu erhalten, besuchen Sie die Webseite der jeweiligen Liste. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Hilfe benötigen.
Ja, falls ein Akteur gelistet ist, wird angegeben, in welchem Register dieser eingetragen wurde.
Sanktionen sind wirtschaftliche oder politische Restriktionen, die von einzelnen Staaten oder internationalen Organisationen verhängt werden. Sie dienen dazu, das Verhalten von betroffenen Staaten, Unternehmen oder Einzelpersonen durch wirtschaftliche und politische Maßnahmen zu beeinflussen.
In unserer Aunetic Sanctions Lösung finden Sie direkte Links zu drei Listen, die von den Vereinigten Staaten herausgegeben wurden.
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