Drei Mandanten, eine Maßnahmenverfolgung

Eine Landesförderbank mit starker Interner Revision
Eine zentrale Förderbank in Deutschland und mit über 800 Mitarbeitenden und damit eines der größeren deutschen Landesförderinstitute. Als reguliertes Kreditinstitut bewegt sie sich in einem anspruchsvollen aufsichtsrechtlichen Umfeld, geprägt unter anderem von Bankaufsichtsrecht, Risikomanagement und den MaRisk-Vorgaben. Die Interne Revision nimmt darin eine besondere Rolle ein, denn sie bewertet als unabhängige Prüfungsinstanz die Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance-, Risiko- und Kontrollprozesse über alle Geschäfts- und Förderbereiche hinweg.
So brachte eine Landesförderbank drei Fachbereiche in ein Prüfsystem.
Ein System für alle drei Fachbereiche, ohne dass Daten und Berechtigungen ineinanderlaufen. Interne Revision, ISM und Compliance sollten getrennt arbeiten, die Maßnahmenverfolgung aber trotzdem gemeinsam nutzen.
Zwei Abteilungen ohne Werkzeug für das Follow-up
ISM und Compliance dokumentierten ihre Prüfungen und Maßnahmen bislang ohne eigene Software. Damit fehlte beiden Abteilungen auch ein verlässlicher Weg, die vereinbarten Maßnahmen im Follow-up nachzuhalten. Die Interne Revision arbeitete zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Jahren mit EE.
Eine Einrichtung, drei Mandanten
Auf Anraten der Internen Revision weiteten ISM und Compliance den Einsatz von EE auf ihre Bereiche aus. Die Mandantentrennung ließ sich mit geringem Aufwand einrichten, zusammen mit allen drei Abteilungen. Zuerst legte das Team fest, welche Daten und Konfigurationen getrennt bleiben und welche gemeinsam genutzt werden. Auf dieser Grundlage richteten Entwicklung und Administratoren die drei Mandanten ein.
Ein Follow-up über alle drei Bereiche
Prüfungen und Maßnahmen werden heute durchgängig in EE angelegt und dokumentiert. Die Maßnahmenverfolgung nutzen die Mandanten gemeinsam. Im Follow-up sieht jeder Geprüfte seine Maßnahmen mandantenübergreifend an einer Stelle. Sichtbar ist dabei nur, wofür die jeweilige Berechtigung vorliegt.
