Eines der zentralen Rechte betroffener Personen ist das Recht auf Löschung bzw. das Recht auf Vergessenwerden. Verlangt eine betroffene Person die Löschung ihrer Daten, müssen Sie dem nachkommen. Ausnahmen hiervon können greifen, wenn der Verantwortliche eine Behörde ist oder eine Aufgabe im öffentlichen Interesse wahrnimmt.

Sie dürfen die Löschung verweigern, wenn die weitere Verarbeitung der Daten zur Wahrung anderer wichtiger Rechte nötig ist, etwa der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Unabhängig davon, ob Sie die Daten löschen oder belegbare Gründe haben, sie zu behalten, müssen Sie der betroffenen Person ohne unangemessene Verzögerung und spätestens innerhalb eines Monats nach der Anfrage antworten. Eine DSGVO-Software kann dabei unterstützen, solche Anfragen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu bearbeiten.

Was muss ich tun, wenn jemand die Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangt?

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