Die Durchsetzung von Sanktionen ist verschärft worden. Mit dem novellierten Außenwirtschaftsgesetz, das seit Februar 2026 die EU-Richtlinie 2024/1226 umsetzt, gelten mehr Handlungen als Straftat, darunter bestimmte Umgehungsgeschäfte, und es drohen empfindlichere Straf- und Bußgeldrisiken. Auch Versuch und Beihilfe sind strafbar. Kurz gesagt: Für Unternehmen und Verantwortliche ist das Risiko, für Sanktionsverstöße belangt zu werden, deutlich gestiegen.