Umgehung bedeutet, eine Sanktion zu umschiffen, ohne unmittelbar gegen sie zu verstoßen. Das geschieht etwa über Mittelsleute, einen Umweg über ein Drittland oder Konstruktionen, die verschleiern, wer der eigentliche Vertragspartner ist. Nach dem neuen Recht sind bestimmte Umgehungshandlungen eigenständige Straftaten, etwa das Verschleiern eingefrorener Gelder.