Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen interne Meldekanäle und Verfahren für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen bereitstellen. Die zugrunde liegende EU-Whistleblowing-Richtlinie regelt den Hinweisgeberschutz und stellt formale Anforderungen an die Gestaltung des Systems, den Umgang mit Meldungen und die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person. Hinweisgebende haben zudem das Recht auf eine Rückmeldung zu den ergriffenen Maßnahmen.