Maßgeblich ist die Gesamtzahl der Beschäftigten, nicht nur der Vollzeitkräfte. Auch Teilzeit- und Stundenkräfte werden mitgezählt. Wer die Schwelle von 50 erreicht, muss eine interne Meldestelle einrichten.
Maßgeblich ist die Gesamtzahl der Beschäftigten, nicht nur der Vollzeitkräfte. Auch Teilzeit- und Stundenkräfte werden mitgezählt. Wer die Schwelle von 50 erreicht, muss eine interne Meldestelle einrichten.