Der Kreis der Meldenden ist weit gefasst: Beschäftigte, Bewerberinnen und Bewerber, Praktikantinnen und Praktikanten sowie weitere Personen, die unter der Leitung der Organisation tätig sind. Eine Meldung muss sich auf Missstände von öffentlichem Interesse beziehen, etwa Bestechung, Interessenkonflikte, schwere Belästigung oder Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften. Angelegenheiten, die allein das eigene Arbeitsverhältnis betreffen, fallen nicht darunter.

Wer kann eine Meldung abgeben, und worüber?

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